(zu den
KandidatInnen)
Am
18./19. März 2017 findet in Völs vor und nach allen Gottesdiensten und auch
beim Fastensuppenessen die Pfarrgemeinderatswahl statt.
Die Funktionsperiode dauert von 2017
bis 2022.
Wählen
dürfen
alle Katholiken, die in der Pfarre Völs wohnen (oder sich unserer
Pfarre zugehörig fühlen) und vor dem 1. Jänner 2017 das 14.
Lebensjahr vollendet haben – Gewählt wird mit einem amtlichen
Stimmzettel. Es dürfen nicht mehr als 4
Frauen und 4
Männer
angekreuzt werden. Bei den Jugendlichen stellen sich 3
zur
Wahl.
Wahlzeiten
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Wahlorte
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Sa.,
18.
März 2017,
vor und nach der Vorabendmesse |
18.30
Uhr – 20.15 Uhr
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Pfarrkirche
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So.,
19.
März 2017,
vor und nach den Vormittags-Gottesdiensten |
08.00
Uhr – 11.15 Uhr
|
Pfarrkirche
|
So.,
19.
März 2017 – beim
Fastensuppenessen |
09.15
Uhr – 09.45 Uhr
11.15Uhr
– 12.00 Uhr
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Pfarrsaal
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So.,
19.
März 2017,
vor und nach der Abendmesse |
18.30
Uhr – 20.15 Uhr
|
Pfarrkirche
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Familienstimmrecht:
Eltern dürfen für jedes noch nicht wahlberechtigte Kind (unter 14
J.) je einen andersfarbigen Stimmzettel für eine ½ Stimme
ausfüllen. Diese „Kinderstimmzettel“ gibt es aber nur bei der
Wahlkommission in der Kirche.
Briefwahl:
Wer voraussichtlich zu den festgesetzten Wahlzeiten an der
Stimmabgabe verhindert ist, kann ab
6. März
in der Pfarrkanzlei einen Stimmzettel
und
ein Wahlkuvert
abholen. Der ausgefüllte und zusammengefaltete Stimmzettel kann dann
im verschlossenen Kuvert entweder in den Briefkasten des Pfarrhauses
eingeworfen, durch einen Vertreter während der Wahlzeiten bei der
Wahlkommission abgegeben oder per Post an das Pfarramt Völs, Werth
5, gesendet werden. Briefwahlstimmen
die per Post
übermittelt werden, müssen bis spätestens Freitag,
17. März 2017
im Pfarramt Völs einlangen. Die Abgabe von Briefwahlstimmen in den
Briefkasten
beim Pfarramt
Völs ist bis Sonntag
den 19. März 2017 20.00 Uhr
möglich.
Eine
mobile
Wahlkommission
ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, die nicht mehr zur Kirche
kommen können, ihre Stimme abzugeben.
Ungültige
Stimmzettel
sind nichtamtliche Stimmzettel und solche, aus denen der Wählerwille
nicht eindeutig hervorgeht.
Wahlergebnis:
In den Vertretungsgruppen Frauen und Männer sind jene vier
Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt, die in dieser Gruppe die
meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los. Die weiteren Kandidaten/-innen gelten nach der Stimmenanzahl als
Ersatzpersonen in ihrer Vertretungsgruppe und rücken beim
Ausscheiden eines Gewählten nach. In der Vertretungsgruppe
Jugendliche können nur 3 Personen gewählt werden.