Anmelden

Dienstag, 21. Februar 2017

Zur PGR-Wahl

(zu den KandidatInnen)

Am 18./19. März 2017 findet in Völs vor und nach allen Gottesdiensten und auch beim Fastensuppenessen die Pfarrgemeinderatswahl statt. 
Die Funktionsperiode dauert von 2017 bis 2022.


Wählen dürfen alle Katholiken, die in der Pfarre Völs wohnen (oder sich unserer Pfarre zugehörig fühlen) und vor dem 1. Jänner 2017 das 14. Lebensjahr vollendet haben – Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Es dürfen nicht mehr als 4 Frauen und 4 Männer angekreuzt werden. Bei den Jugendlichen stellen sich 3 zur Wahl. 


Wahlzeiten
Wahlorte
Sa., 18. März 2017, vor und nach der Vorabendmesse
18.30 Uhr – 20.15 Uhr
Pfarrkirche
So., 19. März 2017, vor und nach den Vormittags-Gottesdiensten
08.00 Uhr – 11.15 Uhr
Pfarrkirche
So., 19. März 2017 – beim Fastensuppenessen
09.15 Uhr – 09.45 Uhr
11.15Uhr – 12.00 Uhr
Pfarrsaal
So., 19. März 2017, vor und nach der Abendmesse
18.30 Uhr – 20.15 Uhr
Pfarrkirche



Familienstimmrecht: Eltern dürfen für jedes noch nicht wahlberechtigte Kind (unter 14 J.) je einen andersfarbigen Stimmzettel für eine ½ Stimme ausfüllen. Diese „Kinderstimmzettel“ gibt es aber nur bei der Wahlkommission in der Kirche.

Briefwahl: Wer voraussichtlich zu den festgesetzten Wahlzeiten an der Stimmabgabe verhindert ist, kann ab 6. März in der Pfarrkanzlei einen Stimmzettel und ein Wahlkuvert abholen. Der ausgefüllte und zusammengefaltete Stimmzettel kann dann im verschlossenen Kuvert entweder in den Briefkasten des Pfarrhauses eingeworfen, durch einen Vertreter während der Wahlzeiten bei der Wahlkommission abgegeben oder per Post an das Pfarramt Völs, Werth 5, gesendet werden. Briefwahlstimmen die per Post übermittelt werden, müssen bis spätestens Freitag, 17. März 2017 im Pfarramt Völs einlangen. Die Abgabe von Briefwahlstimmen in den Briefkasten beim Pfarramt Völs ist bis Sonntag den 19. März 2017 20.00 Uhr möglich.


Eine mobile Wahlkommission ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, die nicht mehr zur Kirche kommen können, ihre Stimme abzugeben.

Ungültige Stimmzettel sind nichtamtliche Stimmzettel und solche, aus denen der Wählerwille nicht eindeutig hervorgeht.

Wahlergebnis: In den Vertretungsgruppen Frauen und Männer sind jene vier Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt, die in dieser Gruppe die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die weiteren Kandidaten/-innen gelten nach der Stimmenanzahl als Ersatzpersonen in ihrer Vertretungsgruppe und rücken beim Ausscheiden eines Gewählten nach. In der Vertretungsgruppe Jugendliche können nur 3 Personen gewählt werden.